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Recht

Fünf Fragen an Wertgarantie Vorstand Konrad Lehmann zum Thema Elektroschrott und Umweltschutz

Reparieren statt wegwerfen ist heute, wo wir über das Klima, die Umweltzerstörung und die CO₂-Vermeidung diskutieren, ein hochaktuelles Thema. Warum haben Sie zur Schrottproblematik eine Studie gemacht? Konrad Lehmann: „Der stetig wachsende Berg von Elektroschrott ist ein globales Problem mit schwerwiegenden Folgen für die Umwelt. Die Studienergebnisse belegen mit ihren belastbaren Ergebnissen das große Umweltschutz-Potenzial, das in Geräte-Reparaturen steckt. Im Jahr 2020 wurden dadurch für alle Haushalte in Deutschland insgesamt bereits 217.160 Tonnen Elektroschrott vermieden.“ Warum wird nicht häufiger repariert? Konrad Lehmann: „Als Grund nennt jeder dritte Verbraucher die hohen Reparaturkosten. Genau hier setzen wir an. Wir machen die Reparatur kostenlos und unkompliziert.“ Wie trägt eine Produktversicherung zur Reduzierung des Elektroschrotts bei? Konrad Lehmann: „Jedem ist sicher schon mal ein Smartphone runtergefallen. Ganz leicht geht dabei das Display kaputt. Wenn das Gerät versichert ist, können Sie zum Fachhändler gehen und es kostenfrei reparieren lassen. Die Abrechnung der Reparatur erfolgt zwischen dem Betrieb und Wertgarantie als Versicherer. Einfacher geht es nicht. So vermeiden wir jeden Tag Elektroschrott.“
Welche Geräte haben den größten Anteil am Elektroschrottaufkommen?
Konrad Lehmann: „Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, Geschirrspüler, Elektroherde, Wäschetrockner und Staubsauger stehen allein für 75 Prozent des gesamten Elektroschrottaufkommens. Das hängt auch mit dem vergleichsweise hohen Gewicht dieser Geräte zusammen.“ Wie sollten Verbraucher sich angesichts des Klimawandels und der Umweltprobleme verhalten? Konrad Lehmann: Der bewusste Umgang mit den Ressourcen der Erde ist das Gebot unserer Zeit. Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind zwar in aller Munde, aber wenn man das eigene Verhalten kritisch hinterfragt, dann gibt es Verbesserungspotenzial. Wer Geräte länger nutzt, handelt nachhaltig und reduziert den persönlichen CO₂-Fußabdruck. Unseren Geräteschutz kann man auch für bereits gekaufte Geräte abschließen und sich so gegen teure Reparaturen absichern.


Elementarschadenversicherung sichert finanzielle Folgen von Naturereignissen ab

Schlechtwetter und Starkregen haben oft schwerwiegende Folgen. Allein die Sturmtiefs "Elvira" und "Friederike" schlugen Ende Mai und Anfang Juni 2016 bei den deutschen Versicherungen nach vorläufigen Schätzungen mit circa 1,2 Milliarden Euro zu Buche. Eine Milliarde zahlten sie für Schäden an Hausrat und Häusern, an Industrie- und Gewerbebetrieben. Der Rest diente zum Ausgleich von Schäden an Kraftfahrzeugen. Im Jahr zuvor mussten die Sachversicherer in allen zwölf Monaten zusammen "nur" mit zwei Milliarden Euro für Schäden aufkommen, die durch Unwetter entstanden.

Elementarschadenversicherung
Überschwemmungsschäden wurden dabei allerdings nur dann ausgeglichen, wenn für das betroffene Objekt eine Elementarschadenversicherung bestand. Die tatsächlich entstandenen Schäden sind also wesentlich höher. "Derzeit sind nur 38 Prozent aller Häuser in Deutschland gegen Elementarschäden versichert", erklärt Peter Meier, Vorstandssprecher der Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG. Viele Menschen, deren Häuser in diesem Jahr am meisten in Mitleidenschaft gezogen wurden, hatten ihren Besitz nicht ausreichend versichert. Dabei wäre das wegen des eigentlich geringen Risikos in diesen Regionen meist zu recht günstigen Konditionen möglich gewesen.

Mehrkosten für Neuanschaffungen werden übernommen

Die Konditionen der einzelnen Anbieter sollte man allerdings genau vergleichen. Die "Nürnberger beispielsweise übernimmt nicht nur die Regulierung von Elementarschäden, sondern erstattet darüber hinaus im Falle eines Falles auch Mehrkosten für klimaschützende und umweltverträgliche Neuanschaffungen. Das können beispielsweise bis zu 10.000 Euro mehr für die Reparatur oder Gebäude-Wiederherstellung mit umweltfreundlichen Baustoffen wie Bio-Farben, -Tapeten oder -Bodenbelägen sein. Für gewerbliche Gebäude und die Sachwerte eines Unternehmens (Geschäfts-Inhalt) stehen dafür sogar bis zu jeweils 30.000 Euro zur Verfügung. So können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sich gegen die Folgen extremer Witterung absichern - und im Schadenfall gleichzeitig etwas für die Umwelt tun. Für Schäden am Wohnungsinventar kommt übrigens eine entsprechend ausgelegte Hausratversicherung auf. Sie sollte auch Überspannungsschäden abdecken, die durch einen Blitzschlag entstehen. Unwetterschäden am Auto wiederum, die beispielsweise durch Hagel oder Sturm verursacht sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung.


Achtung Minijobber – höherer Mindestlohn!

Zum 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde. Nur wenige Branchen, Minderjährige und Auszubildende sind von dieser Regelung ausgenommen. Dieser Mindestlohn gilt auch für Minijobs! Ab Januar 2017 kann ein Minijobber nur noch gut 50 Stunden pro Monat arbeiten, wenn der Mindestlohn von 8,84 Euro die Stunde gezahlt wird. Das sind zwei Stunden weniger als bisher.

Bei Minijobbern, die zum Mindestlohn beschäftigt sind, sollte daher zum Jahreswechsel die monatliche Arbeitszeit überprüft werden, denn durch die Anhebung des Stundenlohns kann die 450-Euro-Grenze schnell überschritten werden. Wird diese Grenze geknackt, entsteht ab dem 1. Januar 2017 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis! Soll es hingegen bei dem Minijobverhältnis bleiben, muss gegebenenfalls der Arbeitsvertrag angepasst und die Arbeitszeit verringert werden. Minijobber und Minijob-Arbeitgeber sollten noch vor dem Jahreswechsel nachrechnen, ob Anpassungsbedarf besteht, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.

Kann oder soll die Stundenzahl des Minijobbers nicht reduziert werden und wird dadurch die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat überschritten, ist der Arbeitnehmer bei der Minijobzentrale ab- und bei der Krankenkasse anzumelden. Zudem ist eine Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt erforderlich. Insbesondere für Privatpersonen, die im Haushalt eine Putzhilfe oder einen Gärtner beschäftigen, ist der Verlust des Minijobstatus daher nachteilig. Sie können nicht mehr das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijobzentrale nutzen.

Quelle: BdSt


Separate Luftfahrt-Haftpflicht obligatorisch

Ferngesteuerte Quadrokopter, sogenannte Drohnen, erfreuen sich auch im professionellen Bereich steigender Beliebtheit. So wissen auch Handwerksbetriebe die Dienste der fliegenden Helfer für ihre Arbeit zu schätzen. Doch ohne die richtige Versicherung geht es nicht.

Laut Frank Balla, Bezirksdirektor der SIGNAL-IDUNA in Solingen befinden sich vor allem im Dachdeckerhandwerk und im Bereich des Denkmalschutzes jetzt bereits Drohnen im praktischen Einsatz.

Sie erleichtern beispielsweise die Dachinspektion und sparen eine Menge Zeit. Wird ein Dach beispielsweise mit Hilfe von Gerüst und Leiter untersucht, kann dies schon mal ein paar Tage dauern. Eine Drohne verkürzt diese Zei  auf einige Stunden, wenngleich sie das fahmännische Auge nicht ganz ersetzen kann. Die Videoaufnahmen lassen sich dann am Rechner in Ruhe und wetterunabhängig auf eventuelle Beschädigungen des Daches analysieren.

Doch aufgepasst: ohne eine separate Luftfahrt-Haftpfichtpolice läuft  laut Frank Balla nichts! Diese bietet die SIGNAL-IDUNA auch für Handwerksbetriebe an. Die Deckungssumme ist wählbar in Stufen von einer, drei und fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Versicherbar sind Drohnen bis zu einem Gesamtgewicht von 25 Kilo.  

Eine solche Versicherung ist obligatorisch, um bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, beispielsweise der Bezirksregierung, die bei gewerblicher Nutzung zwingend geforderte Aufstiegserlaubnis zu beantragen.

Allgemeine Genehmigungen für elektrisch betriebene Drohnen mit einem Gesamtgewicht unter fünf Kilo stellen viele Bundesländer für ein bis zwei Jahre aus. Eine solche Aufstiegserlaubnis gilt aber immer nur im ausstellenden Bundesland. Will man länderübergreifend arbeiten, muss man sich die Genehmigung in den betreffenden Bundesländern anerkennen lassen, was zumeist kein Problem ist.

Für schwerere Fluggeräte ist die Erlaubnis für jeden Aufstieg erneut einzuholen. Wer innerhalb von geschlossenen Ortschaften arbeitet, muss darüber hinaus jeden geplanten Drohnenstart bei der Polizei anmelden.  

Zum Schluss gibt Frank Balla noch einen Hinweis: Besonders strenge Regeln gelten im kontrollierten Luftraum, was insbesondere für größere Städte mit Flughafen relevant ist, wie zum Beispiel Düsseldorf, Köln oder Dortmund.

In den betreffenden Teilen des Stadtgebiets darf man eine Drohne bis zu fünf Kilo ohne eine zusätzlich Genehmigung durch den zuständigen Flughafentower nicht höher als 30 Meter  fiegen lassen.

Für 2017 ist zusätzlich eine Luftfahrt-Kaskoversicherung geplant.

Wir wünschen Ihnen einen guten Flug!

Quelle: Frank Balla, SIGNAL-IDUNA, Solingen


 

Wenn Kinder online einkaufen

Verkäufer tragen Risiko

Auch Kinder und minderjährige Jugendliche nutzen immer stärker das Internet. Doch was ist, wenn aus Nutzern Kunden werden, wenn Kinder online einkaufen? Die SIGNAL IDUNA hat dazu einige Informationen zusammengestellt.

Das Internet ist für die meisten inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens. Auch Kinder und Jugendliche sind zunehmend online. So nutzt bereits in der Altersgruppe der Sechs- bis Neunjährigen mehr als jeder Zweite das Internet. Zwischen zehn und 13 Jahren gibt es kaum noch jemanden, der nicht zumindest ab und an im Nerz surft. Dies betrifft nicht nur die Bereiche Information, Kommunikation und Unterhaltung. Einen immer größeren Stellenwert nimmt auch der Online-Handel ein.

Die Rechtslage ist eindeutig: Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig und können allein keine Kaufverträge abschließen. Ältere Kinder dürfen prinzipiell ohne Zustimmung der Eltern etwas kaufen, wenn sie direkt bezahlen können. Das kann beispielsweise vom Taschengeld geschehen oder aus einem Geldgeschenk. Doch im Internet wird oft nachträglich bezahlt. Dann müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter einem solchen Online-Kauf zustimmen. Wenn sie dem Verkäufer gegenüber die Genehmigung verweigern, ist das durch das Kind abgeschlossene Geschäft ungültig. Geben Eltern ihren minderjährigen Kindern allerdings ihre Zugangsdaten etwa für Ebay, so müssen sie die Ware bezahlen, die der Sprössling darüber kauft oder ersteigert.

Einen weiteren Aspekt, den Onlinehändler zu beachten haben, ist der Jugendschutz. So ist der Versand bestimmter Waren wie etwa von durch die freiwillige Selbstkontrolle nicht freigegebenen Filmen ohne zuverlässige Alterskontrolle untersagt. Händler, die sich nicht daran halten, riskieren eine saftige Geldstrafe. Eine einfache Abfrage reicht dabei nicht aus: Sie ist erstens leicht zu umgehen, und zweitens ist nicht garantiert, dass die Ware in volljährige Hände gerät. Auch die Ausweiskontrolle beim Empfänger genügt nicht, da er das Päckchen an einen eventuell minderjährigen Besteller weitergeben könnte. Als ausreichend gilt eine Vorgehensweise, bei der gewährleistet ist, dass der Besteller erstens volljährig und zweitens der Empfänger ist. Dies kann beispielsweise eine Kombination sein aus Postidentverfahren und dem Versand als Einschreiben mit der Zusatzleistung „eigenhändig“.


Etikettenschwindel bei Stromtarifen

Verbraucherschutz: Die Angaben zur Stromherkunft sind häufig nicht korrekt

Die meisten Autofahrer hatten es längst geahnt, nach neuen Studien ist es nun auch amtlich: Neuwagen verbrauchen viel mehr Sprit, als die Hersteller in ihren Prospekten offiziell angeben. Was allerdings kaum jemand weiß: Auch bei den Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher zunehmend in die Irre geführt. Dies geht aus einer aktuellen Übersicht 35 großer deutscher Stromanbieter hervor. So weisen die untersuchten Versorger deutlich weniger Kohle- und Atomstrom in ihrem Strommix aus, als sie tatsächlich für ihre Kunden einkaufen. Die Verbraucherzentrale NRW nennt die Stromkennzeichnung deshalb ein "krankes System".

Es sollte das draufstehen, was drin ist
Die Versorger kaufen bis zu 42 Prozent mehr Atom- und Kohlestrom für ihre Kunden, als aus den offiziellen Angaben hervorgeht. Das ergaben Recherchen des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick. "Wir brauchen eine rasche Reform der Kennzeichnung, damit der Etikettenschwindel ein Ende findet", fordert Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei Deutschlands größtem unabhängigen Ökostromanbieter. Auch für Stromprodukte müsse gelten: Es darf nur das draufstehen, was auch drin ist. Nur so könnten Verbraucher Tarife und Anbieter klar unterscheiden.

Stromtarife sehen umweltfreundlicher aus, als sie sind
Ähnlich wie bei der Sprit-Schummelei ist auch beim Strom-Schwindel die Regierung mitverantwortlich, so LichtBlick. Denn der Gesetzgeber verpflichtet Versorger, einen Pflichtanteil von bis zu 46 Prozent Ökostrom auszuweisen - obwohl die Unternehmen diesen subventionierten EEG-Strom tatsächlich nicht für ihre Kunden einkaufen. Der Ökostromanteil ist somit rein fiktiv. Die Folge: Die tatsächliche Menge Atom- und Kohlestrom wird bei vielen Stromtarifen viel zu niedrig angegeben. "Für den Kunden sehen viele Stromangebote deshalb viel umweltfreundlicher aus, als sie sind", betont LichtBlick-Experte Lücking.