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Rund um den Energieausweis 

 

Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Dabei wird in Deutschland noch immer ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Der Energieausweis schafft Abhilfe: Ob es sich dabei um einen „Energiefresser“ handelt oder um ein „sparsames Haus“ – der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.

Mieter und Käufer haben mit dem Energieausausweis die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen. Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Wird das Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis auf Nachfrage vorzuzeigen.

 

Der Energieausweis - kurz erklärt

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangen Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Die dena empfiehlt hingegen den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen. Herzstück eines jeden Energieausweise ist die Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H: Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, helfen die Skala von Grün nach Rot und die Effizienzklassen im neuen Energieausweis den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Einen Energieausweis benötigt der Eigentümer nur wenn er sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet. Dann muss er den Energieausweis dem potenziellen Interessenten vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung. Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1. Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude gilt: der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung. Der Gebäudeeigentümer muss dieses Dokument spätestens bei der Besichtigung dem potenziellen Interessenten vorlegen. Für öffentlich genutzte Nichtwohngebäude mit über 500 m² Nutzfläche gilt die Aushangpflicht (ab 8. Juli ab 250m² Nutzfläche). Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland ca. 1,6 Millionen beheizte Nichtwohngebäude. Davon sind etwa 55.000 von der Aushangverpflichtung betroffen. Unter typischen öffentlichen Nichtwohngebäude versteht man beispielsweise Sozialämter und andere gemeindliche Ämter mit erheblichem Publikumsverkehr, Arbeitsagenturen, Schulen, Universitäten und ähnliche Einrichtungen, aber auch Krankenhäuser. Zum Aushang verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer. Kaufhäuser, Einzelhandelsgeschäfte, Bankgebäude und ähnliche Gebäude für private Dienstleistungen sind von der Aushangpflicht nicht erfasst.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Die Aussteller von Energieausweisen müssen eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Die dena bietet eine bundesweite Expertensuche an, in der interessierte Gebäudebesitzer nach Eingabe ihrer Postleitzahl einen Experten ihrer Region finden können. Die Qualifikation der Aussteller wird vor der Aufnahme in die Datenbank durch die dena geprüft.

 

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)